@fluepke @shy @skye
Spannendes Thema, das, wenn wir erstmal in der EU bleiben, durchaus relevant sein kann.
Denn Artikel 27 der EU Richtlinien 2004/38/EG (ich gebe das so genau an, damits nachgelesen werden kann) sieht Beschränkungen der Freizügigkeit ausdrücklich vor:
"dürfen die Mitgliedstaaten die Freizügigkeit und das Aufenthaltsrecht eines Unionsbürgers oder seiner Familienangehörigen, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit (...) beschränken."
Eine einfache strafrechtliche Verurteilung genügt nicht. Vielmehr muss das "persönliche Verhalten (...) eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr darstellen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt".
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32004L0038R%2801%29
Aber die Entscheidung darüber, ob das so ist, ggf. erstmal in einer Gefängniszelle abzuwarten, stelle ich mir nicht so fein vor.
Reisen in die USA
Diese dürften entfallen, siehe Screenshot. Wenn Frage 2 bejaht wird, hat es sich erstmal erledigt. Alle Einreisenden müssen die Frageliste beantworten. Klar, mensch kann auch lügen, wer Glück hat kommt damit durch, wer Pech hat, landet nach Ankunft in den USA im Abschiebeknast.
Summa summarum: politischer Aktivismus kann immer auch persönliche Folgen nach sich ziehen die unterhalb von Gefängnisaufenthalten liegen. Ob Berufsverbote, oder aber Beschränkungen der Reisefreiheit.