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BGH-Urteil: Patient darf seinem Hausarzt Grundstück versprechen

Ein Patient darf seinem Arzt versprechen, ihn nach seinem Tod im Nachlass zu bedenken. Das gehört zur vom Grundgesetz garantierten Testierfreiheit, wie der Bundesgerichtshof entschied. Von Klaus Hempel.

➡️ tagesschau.de/wirtschaft/bgh-a

tagesschau.de · BGH-Urteil: Patient darf seinem Hausarzt Grundstück versprechenVon Klaus Hempel

🔔 Slides from European Society for Empirical Legal Studies (ESELS) Conference in Toulouse 🔔

I've gotten around to publishing the slides for my conference presentations from the 2025 ESELS Annual Conference in Toulouse. In case you missed the talks, you can now find them on Zenodo!

Abstracts for both presentations: seanfobbe.com/posts/2025-05-25

🔶 Words of Power: Introducing a Comprehensive Corpus of UN Security Council Resolutions: zenodo.org/records/15729273/fi

🔶 Introducing Corpora of Judgments for the German Federal Court of Justice (Bundesgerichtshof) in Criminal Matters (1950-1999, 2020–2024) and Civil Matters (2000-2024): zenodo.org/records/15729818/fi

seanfobbe.com · [19-20 June] Upcoming Talks at the European Society for Empirical Legal Studies (ESELS) Conference in Toulouse
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#bgh #geflüchtete #kriegsdioenstverweigerung

"Die Friedensbewegung ist in Aufruhr. Grund dafür ist ein Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH), des obersten Gerichts der Bundesrepublik für Straf- und Zivilverfahren. Der BGH entschied, dass ein ukrainischer Kriegsdienstverweigerer an sein Heimatland ausgeliefert werden darf, obwohl ihm dort der Dienst an der Waffe droht: Eine Auslieferung sei trotz Verweigerung aus Gewissensgründen möglich, wenn das
⬇️

Join me at the European Society for Empirical Legal Studies Annual Conference next week for talks on the UN Security Council (20 June) and the German Federal Court of Justice (19 June)!

🔶 Panel 2.2 | 19 June |14:00 – 15:30 | Introducing Corpora of Judgments for the German Federal Court of Justice (Bundesgerichtshof) in Criminal Matters (1950-1999, 2020–2024) and Civil Matters (2000-2024)

🔶 Panel 6.1 | 20 June | 16:00 – 17:30 | Words of Power: Introducing a Comprehensive Corpus of UN Security Council Resolutions

Abstracts: seanfobbe.com/posts/2025-05-25

Conference book: esels.eu/wp-content/uploads/20

Antwortete im Thread

@axaneco

Wenns der Pressestelle und dem Präsidum behagen, arbeitet die Pressestelle des Bundesgerichtshofs (BGH) auch schneller.

Nur ein Beispiel von vielen:

"Am 4. Juni 2025 ist der frühere Präsident des Bundesgerichtshofs Karlmann Geiß kurz nach Erreichen des 90. Lebensjahres verstorben. Mit ihm verliert die Bundesrepublik Deutschland eine bedeutende, dynamische und der Unabhängigkeit der Dritten Gewalt verpflichtete Richterpersönlichkeit, die das Bild und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich geprägt hat. ".

Der Präsident des BGH ging im Jahr 2000 (!) in Pension.

Frage zum raten: wann veröffentlichte die BGH-Pressestelle die Pressemitteilung über dessen Tod?

Eine Woche nach dem Ableben?
Einen Monat? Zwei Monate?

Alles falsch: am selben Tag noch.

Offenbar ist also das Ableben eines 90-jährigen, der schon vor 25 Jahren in Rente ging, dem BGH berichtenswerter, als eine Anklageerhebung in einem rechtsterroristischen Strafverfahren!

bundesgerichtshof.de/SharedDoc

www.bundesgerichtshof.deDer Bundesgerichtshof - Presse : Pressemitteilungen - Präsident des Bundesgerichtshofs a.D. Dr. h.c. Karlmann Geiß verstorben
#BGH#NSU#presse

Weiterer NSU Prozess!

Jene Freundin von Beate Zschäpe, die ihr jahrelang die Krankenkassenkarte überlassen hatte, Susanne E., wird nun wegen des Vorwurfs der mehrfachen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor Gericht gestellt.

Das OLG Dresden musste aber vom BGH gezwungen werden, diesen Vorwurf zu verhandeln.

Der 4. Strafsenat des OLG, der keine Probleme hatte Lina und andere Antifas zu verurteilen (Antifa Ost), hatte sich nämlich geweigert das Verfahren im NSU Komplex gegen Zschäpes Freundin, wegen dieser Vorwürfe, zu eröffnen!

Zu dem Beschluss mit dem der BGH die Verfahrenseröffnung erzwang, gab es erst heute (!) eine Pressemitteilung des BGH.

Alles sehr eigenartig: das OLG, das bei einer NSU Helferin keinen Prozess durchführen wollte und eine BGH Pressestelle, die erst am 10.06. über den Beschluss vom 16.04. die Öffentlichkeit informiert.

juris.bundesgerichtshof.de/cgi

#nsu#olg#dresden

Der #Bundesgerichtshof hat einer Beschwerde des Generalbundesanwalts stattgegeben: Das Oberlandesgericht #dresden muss ein Verfahren gegen Susann E. unter anderem wegen des Vorwurfs der Unterstützung der terroristischen Vereinigung #NSU durchführen. Das OLG hatte die Anklage abgelehnt und an das Landgericht #Zwickau verwiesen, weil nur eine geringe Tatbeteiligung („Beihilfe“) von Susann E. erkennbar sei. Der BGH hat dem widersprochen. #sachsen #rechterterror #bgh #gba

bundesgerichtshof.de/SharedDoc

www.bundesgerichtshof.deDer Bundesgerichtshof - Presse : Pressemitteilungen - Bundesgerichtshof eröffnet erstinstanzliches Strafverfahren gegen eine weitere Angeklagte im NSU-Komplex