https://www.gesetze-im-internet.de/vgg/__51.html
(1) Schließt eine Verwertungsgesellschaft einen Vertrag über die Nutzung ihres Repertoires, so kann sie nach Maßgabe dieses Abschnitts entsprechende Nutzungsrechte auch am Werk eines Außenstehenden (§ 7a) einräumen.
Ich gruende einfach meine eigene ~~Content-Mafia~~ ehh Verwertungsgesellschaft, mit 0.01 € / Lizenz und Auszahlung nur unter esoterischen Bedingungen! Wiederspruch gibts nur per Einschreiben, muhahahahahaaaa;
Kostenlose GEMA-Musik fuer alle!
#gema