@gianluca Aus meiner Sicht müsste es da mindestens zwei Einschränkungen geben:
1. Geltungsbereich nur für Smartphones, PCs und ähnliche Geräte. Heutzutage haben ja auch Waschmaschinen und Kühlschränke Betriebssysteme.
2. Geltungsbereich nur da wo Software "betriebsbereit" verkauft wird, also bei OEM--Installationen auf einer Hardware. Reine Software muss ausgenommen sein. Dann wären auch die allermeisten Linux-Distributionen fein raus.
@Quantium40 Das wäre wohl die realistischste Variante.
Es bleibt jedoch noch die Frage, an welcher Stelle diese Sperre umgesetzt wird. Im DNS? Einfach externen DNS Server wählen. Im Browser? Die wenigsten nutzen den Standardmäßig installierten Browser, abseits von Mobilgeräten. Muss also in den Netzwerkstack rein. Und sowas gehört da mMn nicht rein.