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@claasgefroi Dabei wird die korrekte Lösung doch sogar im Artikel angerissen mit »Beim Parken müsse 3,05 Meter Platz bleiben für durchfahrende Fahrzeuge.« - konsequent abschleppen und gut!

@wonka
Leider ist es bei beidseitigem Parken schwer nachzuweisen, wer als letztes geparkt hat. Somit kann man nicht rechtssicher abschleppen.

Stattdessen könnte man je nach Situation
* eine Breitenbegrenzung für Parken auf einer oder beiden Seiten einführen (diese ggf. auch auf die Straße malen),
* Parken nur noch einseitig erlauben oder
* die Straße zur Einbahnstraße (ggf. mit Radfahrende frei) machen.
@claasgefroi

@denki @wonka @claasgefroi hm, oder der Müll wird einfach nicht abgeholt mit Verweis auf die Situation. Können die Leute in der Straße unter sich auskaspern, was ihnen wichtiger ist, parken oder Müllentsorgung.

Tobias Denkinger

@Dingsextrem
Wie wollen die das untereinander ausmachen? Sollen die sich gegenseitig abschleppen? Es ist schon Aufgabe der Ordnungsamtes, sich um sowas zu kümmern. Und es ist ja auch gar nicht gesagt, dass der verantwortliche Falschparker überhaupt an der betroffenen Straße wohnt.
@wonka @claasgefroi