MEZIS e.V.<p>Die ärztliche Aufklärung vor einer Dateneinstellung in die elektronische Patientenakte (ePA) bei psychischen Erkrankungen: „kann mündlich oder per Aushang erfolgen.“</p><p>So weit, so schwammig. </p><p>Aber reicht so ein Aushang -wie die Allergen-Liste bei Bäcker- aus, wenn man sich folgende Begehrlichkeiten vor Augen führt?</p><p>- Die Politik forderte bereits nach dem Attentat von Magdeburg ein Register und den Zugriff auf Daten von psychisch kranken Menschen, sowie den regelmäßigen Austausch zwischen Ärzten und Behörden zur Einschätzung der indivuellen Gefährdung. </p><p>- Die Gesundheitsministerkonferenz fordert eine “ Prüfung“, wie der „Austausch von Gesundheitsdaten und den Erkenntnissen der Gefahrenabwehrbehörden“ stattfinden kann.</p><p>- Im Gegensatz zur Behandlungsakte, die sich im Gewahrsam des Arztes befindet kann die elektronische Patientenakte (ePA) beschlagnahmt werden. </p><p>Die obigen Punkte stammen aus dem aktuelle Rundbrief des Kollegen Stefan Streit. </p><p>Auch <a href="https://digitalcourage.social/tags/MEZIS" class="mention hashtag" rel="nofollow noopener" target="_blank">#<span>MEZIS</span></a> ist Teil des Bündnisses <a href="https://widerspruch-epa.de/" rel="nofollow noopener" translate="no" target="_blank"><span class="invisible">https://</span><span class="">widerspruch-epa.de/</span><span class="invisible"></span></a></p>