@kuketzblog Aus der Stellungnahme des LfDI:
„Zum Lernen an Schulen gehört das Ausprobieren von Freiräumen, das Ausleben von Kreativität, das Austesten von Grenzen und die Möglichkeit des Irrtums. Diese für die Ausbildung erforderlichen Freiräume dürfen nicht durch einen unklaren Schutz der verarbeiteten Daten gefährdet werden.“