Für „Kitas und Kinderläden mit dem Hauptzugang direkt an der Straße“ hält die Verwaltung das Limit ebenfalls nur noch dann für nötig, „wenn keine ausreichenden verkehrssichernden Maßnahmen bereits vor Ort vorhanden sind“. Bei Tagespflegestellen für kleine Kinder müsse für Tempo 30 eine „qualifizierte Gefahrenlage“ nachgewiesen werden – also ein Risiko, das weit über die allgemeine Gefahr des Straßenverkehrs hinausgeht.
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Vor Krankenhäusern sowie vor Tageseinrichtungen für Senioren und vor Altenheimen soll Tempo 30 ebenfalls nur noch dann gelten, wenn es weder Zebrastreifen noch Fußgängerampel oder Mittelinsel gibt und „ein unmittelbarer Querungsbedarf vor dieser Einrichtung besteht“. Alternativ sollen Schutzgitter die Senioren am „unmittelbaren Betreten der Fahrbahn“ hindern
@buckaroo Wie wär's mit ausgewiesenen Rennstrecken vor Berliner Schulen, Kitas, Altenheimen usw.? Schluss mit der Kriminalisierung derer, die nur ihre Freiheit ausleben wollen! Und die Kinder lernen gleich noch dazu, wo ihr Platz ist: am Rand der (Auto-) Gesellschaft!
@fahrradmartin @buckaroo
Oder eine Mindestgeschwindigkeitsbegrenzung von 60km/h