OLG Hamburg: Es ist nicht dringlichkeitsschädlich wenn ein Markeninhaber bei Markenrechtsverletzungen nicht gegen den Hersteller sondern gegen Händler vorgeht https://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/7224-OLG-Hamburg-Es-ist-nicht-dringlichkeitsschaedlich-wenn-ein-Markeninhaber-bei-Markenrechtsverletzungen-nicht-gegen-den-Hersteller-sondern-gegen-Haendler-vorgeht.html