BGH: Entsperrung eines Mobiltelefons durch das zwangsweise Auflegen des Fingers des Beschuldigten kann von Befugnisnorm § 81b Abs. 1 StPO gedeckt sein https://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/7230-BGH-Entsperrung-eines-Mobiltelefons-durch-das-zwangsweise-Auflegen-des-Fingers-des-Beschuldigten-kann-von-Befugnisnorm-81b-Abs.-1-StPO-gedeckt-sein.html
@marcusbeckmann JETZT ist imho ja wirklich langsam alles vorbereitet für die Machtübernahme der Nazis der AfD.
@cyb3rrunn3r
...man braucht nur die Finger...
Zur Sicherheit geht man den Retro PIN und Zeichen-Weg.
Du kannst es dir nicht ausdenken,
die Gerichte sind auch nur noch fūrn Arsch !!!!
Benutzt fúr euer Smartphone bitte nur noch einen 6 stelligen PIN oder ein Passsatz !!!
sowohl unter Android als auch unter IOS gibt es eine alle ,,
Daten sofort lôschen funktion,
wenn Passwort 10 mal Falsch eingegeben wurde !!
@marcusbeckmann @smartphone @linuzifer
@timpritlove
,, Leitsatz des BGH:
Der Versuch der Ermittlungsbehörden, Zugang zu den auf einem Mobiltelefon eines Beschuldigten gespeicherten Daten durch zwangsweises Auflegen von dessen Finger auf den Fingerabdrucksensor zu erlangen, ist von § 81b Abs. 1 StPO in Verbindung mit §§ 94 ff. StPO als
Ermächtigungsgrundlage jedenfalls dann gedeckt, wenn eine zuvor nach §§ 102, 105 Abs. 1
StPO richterlich angeordnete Durchsuchung gerade auch dem Auffinden von Mobiltelefonen
dient und der beabsichtigte Datenzugriff trotz seiner Eingriffsintensität verhältnismäßig ist. ,,