mastodontech.de ist einer von vielen unabhängigen Mastodon-Servern, mit dem du dich im Fediverse beteiligen kannst.
Offen für alle (über 16) und bereitgestellt von Markus'Blog

Serverstatistik:

1,5 Tsd.
aktive Profile

Wir haben heute mal Posen vor dem SUV gespielt. Unser 3YO ist enorm groß (103cm) für sein Alter, die Verteilung für Jungs mit 3 geht von 88cm bis 104cm.

Aus dem ID.3 heraus sieht man ihn aufrecht, bückt er sich leicht, ist er schon wieder unsichtbar.

Liebes Kraftfahrbundesamt: Keines dieser Autos (auch nicht der ID.3) hat eine Zulassung verdient.

@forthy42@net2o.de Wie soll diese Situation in diesen Bilder entstehen? Parkendes Auto?

Wenn ein Auto fährt, so sind da mindest 3-5m Abstand, da kann jeder ein Kind sehen, außer der Autofahrer reicht nicht zum Lenker. Schimpft nicht auf die Autos der Fahrer und der Richter waren blind.

@koenigdickbauch Ok, dann darf man mit diesen Dingern halt nur geradeaus fahren… das Problem ist halt, dass sich Auto und Kind bewegen, und dabei dann halt doch „überraschend“ das Kind übersehen wird. Weil es halt schon unter der Sichtkante verschwunden ist.

Es gibt abgesehen von Potenzproblemen keinen Grund für diese hohen Fronten.

Selbstverständlich lasse ich mein Kind nur bei geparkten Autos so nah an ein Monster.

@forthy42 Ich bin grundsätzlich gegen PKW mit mehr als 1,5 Tonnen Gewicht.

Überraschend kann ein Kind nur zwischen den Autos hervorspringen oder vor einem Bus. Daher darf man nur mit Schrittgeschwindigkei Busse überholen (Warnblink). Bei Zebrastreifen muss ein Abstand von 5m eingehalten werden. Bei Kreuzungen mit Zebrastreifen ist die Sichtweite mehr als 5m.

Mir kann keiner erzählen, das Kind musste man übersehen.

@koenigdickbauch Ach geh. Selbst bei der Ausfahrt aus dem Grundstück gibt es diese Anstandsregelung nicht. Beim Abbiegen auch nicht.

Thomas Bornhaupt

@forthy42 Beim abbiegen:

"Beim **Parken** vor oder hinter **Kreuzungen** und Einmündungen muss gemäß § 12 Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Bereich von mindestens 5 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten frei bleiben."

1/2

@forthy42 Ausfahrt:

**Der Paragraph 10 StVO besagt:**
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone, aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen....

2/2

@koenigdickbauch Ja, nun hilft das mit den Schnittkanten rein gar nichts, wenn das Kleinkind sich nicht auf der Fahrbahn bewegt, sondern vom Gehweg runter auf die Straße läuft. Ist da ein ordentlicher Rad- und Gehweg und noch eine Baumreihe oder Parkplätze direkt an der Straße, sind mehr als nur diese 5m weg.

Und meistens sitzt in diesen Autos ja eh nur eine Person drin, wie soll das mit dem Einweisen funktionieren?

Diese Autos sind nicht für die Straße geeignet.