Wir haben heute mal Posen vor dem SUV gespielt. Unser 3YO ist enorm groß (103cm) für sein Alter, die Verteilung für Jungs mit 3 geht von 88cm bis 104cm.
Aus dem ID.3 heraus sieht man ihn aufrecht, bückt er sich leicht, ist er schon wieder unsichtbar.
Liebes Kraftfahrbundesamt: Keines dieser Autos (auch nicht der ID.3) hat eine Zulassung verdient.
@forthy42@net2o.de Wie soll diese Situation in diesen Bilder entstehen? Parkendes Auto?
Wenn ein Auto fährt, so sind da mindest 3-5m Abstand, da kann jeder ein Kind sehen, außer der Autofahrer reicht nicht zum Lenker. Schimpft nicht auf die Autos der Fahrer und der Richter waren blind.
@koenigdickbauch Ok, dann darf man mit diesen Dingern halt nur geradeaus fahren… das Problem ist halt, dass sich Auto und Kind bewegen, und dabei dann halt doch „überraschend“ das Kind übersehen wird. Weil es halt schon unter der Sichtkante verschwunden ist.
Es gibt abgesehen von Potenzproblemen keinen Grund für diese hohen Fronten.
Selbstverständlich lasse ich mein Kind nur bei geparkten Autos so nah an ein Monster.
@forthy42 Ich bin grundsätzlich gegen PKW mit mehr als 1,5 Tonnen Gewicht.
Überraschend kann ein Kind nur zwischen den Autos hervorspringen oder vor einem Bus. Daher darf man nur mit Schrittgeschwindigkei Busse überholen (Warnblink). Bei Zebrastreifen muss ein Abstand von 5m eingehalten werden. Bei Kreuzungen mit Zebrastreifen ist die Sichtweite mehr als 5m.
Mir kann keiner erzählen, das Kind musste man übersehen.
@koenigdickbauch Ach geh. Selbst bei der Ausfahrt aus dem Grundstück gibt es diese Anstandsregelung nicht. Beim Abbiegen auch nicht.
@forthy42 Beim abbiegen:
"Beim **Parken** vor oder hinter **Kreuzungen** und Einmündungen muss gemäß § 12 Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Bereich von mindestens 5 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten frei bleiben."
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@forthy42 Ausfahrt:
**Der Paragraph 10 StVO besagt:**
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone, aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen....
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@koenigdickbauch
"..einweisen lassen"
Sorry, #Flachwitz ;)
@forthy42
@koenigdickbauch Ja, nun hilft das mit den Schnittkanten rein gar nichts, wenn das Kleinkind sich nicht auf der Fahrbahn bewegt, sondern vom Gehweg runter auf die Straße läuft. Ist da ein ordentlicher Rad- und Gehweg und noch eine Baumreihe oder Parkplätze direkt an der Straße, sind mehr als nur diese 5m weg.
Und meistens sitzt in diesen Autos ja eh nur eine Person drin, wie soll das mit dem Einweisen funktionieren?
Diese Autos sind nicht für die Straße geeignet.
@forthy42 @koenigdickbauch
Mir ist genau die Situation in dem Cartoon vor 2 Wochen in Paris passiert (Kind lebt noch!):
Mein 2-Jähriger lief ca. 3m vor mir auf dem Gehweg, ein SUV kam aus seiner Tiefgarage, konnte Kind nicht sehen, fuhr an...
Ich konnte mit Schreien und wildem Gestikulieren nur knapp Schlimmeres verhindern.
Es ging alles sehr schnell.
@koenigdickbauch @forthy42 dann kannst du duch bei der @EU_Commission beschweren denn die erzwingt mit ner menge #Bloat dass es faktisch keine Neuwagen der EG-Fahrzeugklasse M1 (auch bekannt als "#Auto") geben kann die das erfüllen...
@koenigdickbauch
Wie war das mit dem Kind in der Spielstraße in Bramsche, das beim ausparken überfahren wurde? oder bei Grundstücks Ausfahrten? Die Antwort müsstr 'Abfahrtskontrolle' und 'Verkehrsbeobachtung' lauten. Aber da diese oft fehlt brauchen wir dringend möglichst Fehler minimierende Bauformen. Bei Infrastruktur und Fahrzeugen.
@jakob_thoboell
Hier bei uns in den Weindörfer, ist man aus der engen Ausfahrt Tor, direkt auf eine engen Kreisstrasse. Der Bürgersteig ist mit 1 m nur angedeutet. Da steht immer jemand der den Verkehr anhält. Die Fahrer werden eingewiesen. Klar hier weiß man, wenn einer auf der Straße winkt, dass man mal kurz anhalten muss. Warum sollte das nicht auch woanders klappen?
März 2022 in Mainz: Mercedes-GLE-Fahrer tötet beim Rechtsabbiegen eine Dreijährige an Fußgängerquerung (mit Fußgängergrün), weil er sie nicht gesehen hat und laut Gutschter auch nicht sehen konnte (!). Er tötete sie mit der linken Wagenseite. Sie war vorher direkt vor ihm über die Straße gelaufen. - Du findest das im Internet. Parcusstraße/Bahnhofstraße.
@koenigdickbauch
Diese Situation entsteht sehr leicht bei den aktuellen Verkehrsregeln:
https://digitalcourage.social/@CGdoppelpunkt@mastodon.social/112229629985459047
@nicolegoebel So schließt sich der Kreis. Der Tod des Kindes ist auch hier der Aufhänger. Als Rechtsabbieger schaut man nicht über die Motorhaube sondern durch das rechte Fenster und das bevor man die Kreuzung erreicht. Mutter und Kind kann vom Fahrer gesehen werden, wenn er sich umschaut. Ich kann das Urteil nicht verstehen.
Kann oder muss? Oder müsste?
Sorry, aber in dem Urteil muss ich mich auf die Experten vor Ort verlassen. Und selbst wenn es fehl gewesen sein sollte: schwache StVO, übertriebene Fahrzeuge und menschliches Versagen in der einen oder anderen Kombination wird es immer wieder geben. Den schwarzen Peter vom einen zum anderen Umstand schieben, wird das Problem nicht lösen. SUV sind überflüssig wie ein Kropf.
@nicolegoebel
Du traust Experten in einem Gerichtsurteil. Träum weiter.
Und du versuchst auf Teufel komm raus auf menschliches Versagen abzuschieben.
Ich bin mir bewusst, dass es alles gibt: menschliches Versagen, juristische Fehlentscheide, beknackte Fahrzeuge, unpassende Regeln.
Wir müssen überall ansetzen.
Es allein am menschlichen Versagen festmachen zu wollen, klingt für mich schwer nach Nebelpetarde.
@nicolegoebel @koenigdickbauch Für mich ist dieser spezielle Fall die gesamte Bandbreite. Inklusive Autopolizei.
Allerdings bin ich auch dafür einfach alle Privatautos aus der Stadt zu werfen.
@nicolegoebel @koenigdickbauch Es gibt hier kein Urteil. Ermittlung vom Staatsanwalty eingestellt.